Können wir als Kirchengemeinde/Organisation Kreiszuschüsse für Freizeiten/Schulungen beantragen?
Im Kreis tätige und öffentlich anerkannte Jugendorganisationen und Jugendgruppen, die Jugendarbeit nach dem Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg leisten und eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem zuständigen Landratsamt/Jugendamt geschlossen haben, können Zuschüsse beantragen, sofern sie die Voraussetzungen der entsprechenden Leitlinien erfüllen [Infos für Enzkreis und Kreis Calw hier]
Vereine und Jugendgruppen reichen ihre Anträge mit Unterschrift des/der verantwortlichen Leiter/-in über ihre Verbandszentrale (in diesem Fall das EJW Bezirk Neuenbürg) mit deren Gegenzeichnung bei der Geschäftsstelle des Jugendrings Enzkreis ein.